Gerichtsurteil zu Rassismus auf dem Wohnungsmarkt – Gemeinsame Pressemitteilung von MORGEN e.V. und Netzwerk Rassismus und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.

München, den 17. Mai 2023

Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte einen privaten Vermieter zu Schadensersatz in Höhe von 1,5 Monatsmieten.

MORGEN e.V. und Netzwerk Rassismus und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. begrüßen die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Rosenheim, das „Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots aus §§ 19 Abs. 2 i.V.m. 2 Abs.1 Nr. 8 AGG“ bestätigte. „Das Gericht kommt hier zu der Überzeugung, dass der Beklagte zum Zeitpunkt der Ablehnung des Klägers (…) ‘Deutsche Herkunft, um ein ausgeglichenes Verhältnis im Haus zu halten‘“ als „Mietauswahlkriterium“ verwendet hat.

Diskriminierung aufgrund der Herkunft bleibt ein allgegenwärtiges Problem auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Wir müssen uns bewusstwerden, dass jeder Mensch das Recht hat, unabhängig von seiner Herkunft, ein Zuhause zu finden. Leider gibt es immer noch Vermieter und Hausmeister, die sich weigern an Menschen zu vermieten, weil sie nicht „deutscher Herkunft“ sind.

Am Freitag, 12. Mai 2023 hat das Amtsgericht Rosenheim ein Urteil zu Rassismus auf dem Wohnungsmarkt verkündet. Es geht um einen aktuellen Fall, in dem ein Vermieter in München einem Mitarbeiter von MORGEN e.V. gegenüber erklärt hat, dass er nur Mieter mit „deutscher Herkunft“ akzeptiert, um ein sog. ausgewogenes Verhältnis im Haus zu halten. Auch der Hausmeister des Gebäudes äußerte sich ebenfalls diskriminierend dem Kläger gegenüber. Er erklärte am Telefon, dass keine „Afrikaner und Inder“ im Haus erwünscht seien, weil „das ganze Haus stinkt“, wenn sie kochen.

Solche Aussagen sind absolut inakzeptabel und verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz /AGG), das in Deutschland seit 2006 gilt, welche Benachteiligungen u.a. beim Zugang zu Wohnraum verbietet. Wie bei der Urteilbegründung wird betont, gemäß AGG „sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse unzulässig, in Bezug auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.“

Wir befürworten das Urteil des Amtsgerichts Rosenheim, das zu Gunsten des Klägers gefallen ist. Solche Entscheidungen sind wichtig und ermutigen anderen Menschen, die diskriminiert werden, juristisch dagegen vorzugehen.

 

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