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Bildung als Recht für alle!

8. Dezember 2023 @ 16:30 - 18:00

Was soll ein Bildungsminimum beinhalten?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zur Schulschließung während der Corona-Pandemie dem Staat auferlegt, für ein Bildungsminimum zu sorgen. Damit ist zwar lediglich ein Minimum an Unterrichtsangebot gemeint, dies nimmt die Heinrich-Böll-Stiftung jedoch zum Anlass, danach zu fragen, wie ein solches Bildungsminimum inhaltlich aussehen kann und wer es definieren soll.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten wollen wir insbesondere diskutieren, wie das Bildungsminimum gestaltet werden muss, damit die sogenannte Risikogruppe größere Chancen erhält, einen Übergang in eine Berufsausbildung zu erreichen: Wie können Förderbedarfe diagnostiziert und das Lernen so gestaltet werden, dass die Schule bessere Bildungsbiografien ermöglicht und fördert?

Mit
Prof. Dr. Jürgen Baumert, Direktor Emeritus am Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung, Berlin
Prof. Dr. Olaf Köller, Geschäftsführender Wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN), Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt schulische Inklusion und sonderpädagogische Professionalität, Universität Bielefeld
Prof. Dr. Susan Seeber, Professorin für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung, Georg-August-Universität Göttingen
Moderation: Dr. Jan-Martin Wiarda, Bildungsjournalist & Blogger